Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von: alleinerziehenden oder bedürftigen Eltern mit einem oder mehreren Kindern bis das Kind/die Kinder das 18. Lebensjahr erreicht hat/haben; bedürftigen Kindern bis zum Erreichen des achtzehnten Lebensjahrs; Institutionen, die solche Kinder unterstützen und fördern, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeit- und Kulturvereine, insbesondere für spezielle Kinderprogramme oder -projekte, Nachwuchsförderung udgl.; steuerbefreiten Tierheimen. Die unterstützungsbedürftigen natürlichen Personen müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: ihr Wohnsitz muss seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern sein; sie müssen Schweizer Bürger oder mindestens im Besitz eines Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) sein; sie dürfen für keine vorsätzlich begangenen Verbrechen schuldig gesprochen worden sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral.
T. Nydegger Stiftung
Fokus
Gesellschaftspolitisches/ sozialpolitisches Engagement (z.B. Antirassismus)
Umwelt- und Naturschutz, Oekologie (z. B. biologische Landwirtschaft)
Tierschutz, Tierpflege, Tierhaltung
Artenschutz
Wirkungsgebiet
- Beispiel 1
- Beispiel 2
- Beispiel 3
Aktuelles
Nächste Stiftungsratssitzung findet am 12. Dezember 2024 statt.
Stiftungsrat
Präsident des Stiftungsrates
Vize-Präsident des Stiftungsrates
Mitglied des Stiftungsrates
Mitglied des Stiftungsrates
Informationen
Das vollständige und gut dokumentierte Gesuch ist die Grundlage für die Entscheidung des Stiftungsrats.
Wird das Gesuch durch den Stiftungsrat gutgeheissen, erhält die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller per E-Mail ein Bestätigungsschreiben. In diesem Schreiben stehen die Bedingungen für die Auszahlung des Förderbetrags.
Bei Ablehnung ist ein Wiedererwägungsantrag ausgeschlossen. Über die Förderentscheide wird keine Korrespondenz geführt und die Entscheide werden nicht begründet.